Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1. Angebot und AuftragDie Angebote der Firma Walter Petermann Computer Netzwerk Telefon mit Sitz in Buggingen (nachfolgend kurz “Firma Walter Petermann“ genannt) sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der Firma Walter Petermann rechtswirksam. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung ersetzt. §2. Preise
Die Preise für Lieferungen und Dienstleistungen gelten ab Firmensitz. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. §3. Zahlung
Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung ist nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich und wird dadurch der Gegenleistungsanspruch der Firma Walter Petermann gefährdet, ist die Firma Walter Petermann berechtigt, die Lieferung/Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. §4. Zahlungsverzug
Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Vor Bezahlung fälliger Beträge ist die Firma Walter Petermann zu keiner weiteren Lieferung/Leistung verpflichtet, soweit der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben einer fälligen Zahlung werden sämtliche offene Rechnungen der Firma Walter Petermann sofort fällig. §5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Firma Walter Petermann. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist der Käufer auf Verlangen der Firma Walter Petermann zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass die Firma Walter Petermann zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. §6. Lieferung
Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen und Vermögen und gelten erst von der völligen Klarstellung des Auftrags an und nicht vor der Beibringung der von der Firma Walter Petermann zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf den Firmensitz verlassen hat oder - bei Lieferungen ab Werk – dessen Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der geschuldeten Vorleistungen des Käufers voraus. Sollte es insoweit zu einer Verzögerung kommen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Teillieferungen und die Zusammenfassung von Lieferungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dies dem Käufer zumutbar ist. Ereignisse außerhalb des Entscheidungs- und Einflussbereichs der Firma Walter Petermann oder andere Ereignisse, die die rechtzeitige Lieferung erschweren und die auch der Käufer nicht zu vertreten hat - z. B. Kriegs- und Ausnahmezustand, Embargo, Verkehrsstörungen, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Mangel an Material, Fahrzeugen oder Energie und dergleichen - berechtigen die Firma Walter Petermann zu einem angemessenen Aufschub der Lieferung/ Leistung, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche gegen die Firma Walter Petermann erwachsen. Sollte das Leistungshindernis länger als 3 Monate andauern, sind Firma Walter Petermann und Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dauert die Verzögerung länger als 4 Monate und handelt es sich nicht um einen Fall der Ziff. 6 Abs. 4, kann der Käufer eine Entschädigung für den Verzug als Schadenersatz fordern, sofern nicht zuvor von einer Seite der Rücktritt vom Vertrag erklärt worden ist. Der Schadenersatzanspruch umfasst nicht entgangenen Gewinn und Schäden aus fehlgeschlagenen Folgegeschäften. Im Übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach Ziff. 11, 12 dieser Regelung. §7. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmt die Firma Walter Petermann, falls nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder ab Werk, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie wesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus Ziff. 10 entgegenzunehmen. §8. Vertragsgegenstand
Angaben der Firma Walter Petermann über Leistungsfähigkeit oder Material erfolgen sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auch in diesem Fall sind sie als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht gewährt. Gleiches gilt für sämtliche Installationsangaben und -vorschläge. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behält sich die Firma Walter Petermann vor. Von der Firma Walter Petermann gefertigte Zeichnungen, Musterstücke, Scripte und Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Sie dürfen Dritten ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Die Firma Walter Petermann weist insoweit auf ihr Urheberrecht hin. Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschließlich nach unserer Produktbeschreibung und den schriftlichen Vereinbarungen. Einseitig vom Käufer geäußerte Vorstellungen bleiben ebenso außer Betracht wie Werbeaussagen und sonstige öffentliche Äußerungen der Firma Walter Petermann oder eines seiner Gehilfen. Zeichnungen, Musterstücke, Scripte, Unterlagen, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrages bleiben, auch wenn die Firma Walter Petermann einen Anteil der Kosten berechnet, stets dessen Eigentum. §9. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Käufer Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Käufer hiermit die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der Käufer ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. In jedem Fall hat die mit der Software ausgelieferte Lizenzbedingung Vorrang und darf nicht missachtet werden. Der Käufer hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Die Software, Handbücher, Schulungsunterlagen oder sonstige beigefügte Dokumentationen dürfen in keiner Form vervielfältigt werden. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. §10. Rechte des Käufers bei Mängeln
Sofern es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt. räumt die Firma Walter Petermann für Mängel der Lieferung/Leistung Rechte nach den folgenden Absätzen und Ziffern 1O, 11 ein. Alle weiteren Ansprüche für Mängel der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen. Weisen die Erzeugnisse der Firma Walter Petermann innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung/Leistung nachweislich Mängel auf, leistet die Firma Walter Petermann nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder Gutschrift des Rechnungswerts. Für den Fall der Nacherfüllung übernimmt die Firma Walter Petermann die notwendigen Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zum Wert der betreffenden Erzeugnisse/Dienstleistung. Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Gegenstand an einen anderen Ort als den der Niederlassung verbracht worden ist, an die Lieferung erfolgte, werden nicht übernommen, es sei denn der Verkäufer wusste, dass dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Wahl der Firma Walter Petermann durch eigene Mitarbeiter oder durch ein beauftragtes Unternehmen. Die Waren müssen in der Originalverpackung bereitgestellt oder versand werden. Kosten für Reparaturarbeiten Dritter, die ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Walter Petermann vom Käufer beauftragt worden sind, werden nicht ersetzt. Mängel durch fehlerhafte Montage bzw. Ingebrauchnahme, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Reparaturen, Änderungen, durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Ersatzteile, unsachgemäße Reinigung und Pflege schließen jegliche Mängelrechte aus, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma Walter Petermann zurückzuführen sind. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Mängelrügen innerhalb des vorstehend genannten Rahmens werden nur anerkannt, wenn sie binnen zwei Wochen nach Empfang der Ware, bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden. Beanstandungen der Menge werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt der Sendung schriftlich vorgebracht werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht umfasst auch Bedienungs- und Montageanleitungen. Hat die Firma Walter Petermann nach Vorgaben oder Mustern des Käufers zu liefern/leisten, so übernimmt der Käufer ihm gegenüber die Gewähr, dass die nach seinen Vorlagen gefertigten Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Untersagt der Firma Walter Petermann ein Dritter unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung der Waren/Dienstleistung, so ist die Firma Walter Petermann, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung oder Lieferung/Leistung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Entstehen der Firma Walter Petermann in einem solchen Falle aus der Verletzung oder der Geltendmachung eines Schutzrechts durch Dritte Schäden, so hat der Käufer dafür Ersatz zu leisten bzw. den Verkäufer von daraus erwachsenden Schäden freizustellen. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Firma Walter Petermann. Sofern der Kauf in einem Verbrauchsgüterkauf mündet, finden Absätze 1 bis 4 keine Anwendung. Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bleiben aber auch in diesem Fall - vorbehaltlich der Fälle der Ziff. 12 - ausgeschlossen. §11. Rücktrittsrecht des Käufers und sonstige Haftung des Verkäufers
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Gleiches gilt, wenn die Lieferung trotz Mahnung des Käufers nach Fälligkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, die einen Monat nicht unter-schreiten darf, es sei denn, das Leistungshindernis ist vom Käufer zumindest überwiegend zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der Ziff. 6. Abs. 4. Soweit Teilleistungen möglich und für den Käufer auch nach Beendigung des Vertrages im Übrigen verwertbar sind, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf die noch nicht geleisteten Teile. Der Käufer hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn die Firma Walter Petermann eine ihm ge- stellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines der Firma Walter Petermann zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch dessen Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Entscheidet sich die Firma Walter Petermann für eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht erst, wenn die Beseitigung des Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und die Vertretungspflicht des Verkäufers feststehen und nachgewiesen sind. Der Käufer kann statt seines Rücktrittsrechts auch Minderung geltend machen. Nimmt der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der Firma Walter Petermann Änderungen oder Reparaturen vor, entfällt eine Haftung der Firma Walter Petermann für die daraus entstehenden Folgen. §12. Grenzen der Haftung
Die Haftung der Firma Walter Petermann richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte z. B. auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten. Der Haftungsausschluss findet weiter keine Anwendung bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind oder wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den die Firma Walter Petermann eine Garantie übernommen hat. Gleiches gilt, wenn sich ein Beschaffungsrisiko realisiert, das die Firma Walter Petermann ausdrücklich übernommen hat. Schließlich gilt der Haftungsausschluss nicht in den Fällen, in denen eine Schadenersatzpflicht besteht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere für Produkthaftung. Der Haftungsausschluss gilt weiter nicht bei Schäden für Leben Körper und Gesundheit. Außer bei Schäden für Leben Körper und Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens aber auf vorhersehbare Schäden. §13. Annahme. Abruf, Rücktrittsrecht des Verkäufers
Auf Abruf gekaufte Waren sind binnen eines Monats nach Aufforderung zur Abnahme anzunehmen. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, kann die Firma Walter Petermann die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, versandfertige Waren nicht versendet werden können. Befindet sich der Käufer trotz Fristsetzung weiter im Annahmeverzug, befindet er sich mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug oder begeht der Käufer eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung, ist die Firma Walter Petermann zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung des Schadenersatzes berechtigt. §14. Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden in unserer EDV Anlage gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Durchführung von Aufträgen und wenn es zur Abwicklung von Garantieansprüchen erforderlich ist. §15. Schiedsgericht. Erfüllungsort. Sonstiges
Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar. Die rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll diejenige zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Gedanken der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Die vorstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für die Firma H.W.Petermann nur bindend, wenn diese sie schriftlich anerkannt hat. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung bindend entscheiden. Gerichtsstand ist Freiburg i. Br. Stand August 2014 Walter Petermann
Computer Netzwerk Telefon
Pelzgasse 14
D-79426 Buggingen